In Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass Krankentransportunternehmen die Kosten für einen Transport direkt beim Patienten einfordern, wenn dieser Transport medizinisch n... [mehr]
Die Übernahme von Kosten für Behandlungen im Ausland hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab. In der Regel gilt: 1. **Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)**: Diese übernimmt in der Regel keine Kosten für Behandlungen im Ausland, es sei denn, die Behandlung ist im Inland nicht möglich. In solchen Fällen müssen die Kosten vorher genehmigt werden. Die Höhe der Übernahme kann variieren und ist oft auf die Kosten begrenzt, die im Inland angefallen wären. 2. **Private Krankenversicherung (PKV)**: Hier können die Bedingungen unterschiedlich sein. Viele PKV-Tarife übernehmen die Kosten für Behandlungen im Ausland, oft jedoch nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und im Inland nicht verfügbar ist. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Tarif ab. **Voraussetzungen**: - Vorabgenehmigung durch die Versicherung. - Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. - Einhaltung der vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenversicherung zu informieren, um genaue Informationen zu den Bedingungen und der Höhe der Kostenübernahme zu erhalten.
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass Krankentransportunternehmen die Kosten für einen Transport direkt beim Patienten einfordern, wenn dieser Transport medizinisch n... [mehr]
Die Kosten für eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBOT) Kammer im Ausland können stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Land, dem Anbieter, der Art der Kammer und... [mehr]