Im Strahlenschutz werden Bereiche, in denen mit ionisierender Strahlung gearbeitet wird, in verschiedene Zonen eingeteilt, um den Schutz von Personen zu gewährleisten. Zwei dieser Zonen sind der Kontrollbereich und der Überwachungsbereich. 1. **Kontrollbereich**: - Dies ist ein Bereich, in dem Personen einer Strahlenexposition ausgesetzt sein können, die über den festgelegten Grenzwerten für die Allgemeinbevölkerung liegt. - Der Zugang zu diesem Bereich ist streng geregelt und nur für Personen erlaubt, die spezielle Schutzmaßnahmen einhalten und eine entsprechende Unterweisung erhalten haben. - Typische Maßnahmen umfassen das Tragen von Dosimetern, Schutzkleidung und die Einhaltung von Aufenthaltsbeschränkungen. - Beispiele für Kontrollbereiche sind bestimmte Bereiche in Kernkraftwerken, Radiologieabteilungen in Krankenhäusern oder Forschungseinrichtungen mit radioaktiven Materialien. 2. **Überwachungsbereich**: - Dies ist ein Bereich, in dem die Strahlenexposition zwar unter den Grenzwerten für den Kontrollbereich liegt, aber dennoch regelmäßig überwacht werden muss, um sicherzustellen, dass die Exposition der Personen unter den zulässigen Grenzwerten bleibt. - Der Zugang ist weniger streng geregelt als im Kontrollbereich, aber es können dennoch bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich sein. - In diesen Bereichen werden regelmäßig Messungen durchgeführt, um die Strahlenbelastung zu überwachen und sicherzustellen, dass sie innerhalb sicherer Grenzen bleibt. - Beispiele für Überwachungsbereiche sind Bereiche in der Nähe von Kontrollbereichen oder Arbeitsplätze, an denen gelegentlich mit Strahlung gearbeitet wird. Diese Einteilungen helfen dabei, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten oder sich in deren Nähe aufhalten, zu gewährleisten.