Die Körperdosis ist in jedem Fall unverzüglich zu ermitteln bei Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind und bei denen der Verdacht besteht, dass sie eine Strahlendosis oberhalb der zulässigen Grenzwerte erhalten haben. Dies betrifft insbesondere: 1. Strahlenarbeiter in medizinischen Einrichtungen (z.B. Radiologen, Nuklearmediziner). 2. Beschäftigte in der Kerntechnik (z.B. in Kernkraftwerken, bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle). 3. Personen, die in der Industrie mit radioaktiven Materialien arbeiten (z.B. in der Materialprüfung, Messtechnik). 4. Einsatzkräfte bei Strahlenunfällen (z.B. Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz). Die Ermittlung der Körperdosis erfolgt in der Regel durch Dosimeter, die die betroffenen Personen während ihrer Arbeit tragen.