Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]
Die jugendliche Erstuntersuchung für die Arbeit muss in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden, der oder die die entsprechenden Qualifikationen hat. Diese Untersuchung ist für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder eine Beschäftigung aufnehmen möchten, gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, die gesundheitliche Eignung für den jeweiligen Beruf festzustellen. In Deutschland sind die Berufsgenossenschaften und die zuständigen Gesundheitsämter für die Durchführung und Organisation dieser Untersuchungen verantwortlich.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]
Um den ungefähren Kalorienbedarf (Gesamtenergiebedarf) einer 16-jährigen Frau mit 169 cm Körpergröße, 48 kg Gewicht, etwa 7.500 Schritten pro Tag und 6 Stunden Schule zu bere... [mehr]