Wer muss die Jugendlich Erstuntersuchung für Arbeit machen?

Antwort

Die jugendliche Erstuntersuchung für die Arbeit muss in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden, der oder die die entsprechenden Qualifikationen hat. Diese Untersuchung ist für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder eine Beschäftigung aufnehmen möchten, gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, die gesundheitliche Eignung für den jeweiligen Beruf festzustellen. In Deutschland sind die Berufsgenossenschaften und die zuständigen Gesundheitsämter für die Durchführung und Organisation dieser Untersuchungen verantwortlich.

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