Bekomme ich IV bei Herzinsuffizienz und Lungenerkrankung?

Antwort

Ob du eine Invalidenrente (IV) in der Schweiz bei Herzinsuffizienz und einer Lungenerkrankung erhältst, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark deine Erwerbsfähigkeit durch die Krankheiten eingeschränkt ist. Die IV prüft individuell, wie sehr deine gesundheitlichen Einschränkungen deine Arbeitsfähigkeit im bisherigen oder in einem anderen zumutbaren Beruf beeinträchtigen. Es wird ein sogenannter Invaliditätsgrad berechnet. Ab einem Invaliditätsgrad von 40 % besteht Anspruch auf eine Teilrente, ab 70 % auf eine volle Rente. Wichtige Punkte: - Die IV verlangt medizinische Berichte und Gutachten. - Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang du noch arbeiten kannst. - Auch Rehabilitationsmassnahmen werden geprüft, bevor eine Rente gesprochen wird. Herzinsuffizienz und Lungenerkrankungen können – je nach Schweregrad – zu einer erheblichen Einschränkung führen. Ob das für eine IV-Rente ausreicht, entscheidet aber immer die individuelle Prüfung durch die IV-Stelle. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der IV: https://www.iv.ch/de/versicherte/leistungen/iv-rente/ Eine Beratung bei einer IV-Stelle oder einer Fachperson (z.B. Sozialberatung) ist empfehlenswert, um deine individuelle Situation abzuklären.

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