Ein Hygieneplan in einer Gesundheitseinrichtung umfasst Maßnahmen und Richtlinien zur Gewährleistung der Hygiene und Infektionskontrolle. Zu den zentralen Inhalten gehören: 1. **Risikobewertung**: Identifikation von potenziellen Infektionsrisiken. 2. **Hygienemaßnahmen**: Vorgaben zu Händehygiene, Desinfektion, Sterilisation und Reinigung. 3. **Schutzmaßnahmen**: Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Impfungen. 4. **Schulung und Fortbildung**: Regelmäßige Schulungen für das Personal zu Hygienethemen. 5. **Dokumentation**: Protokollierung von Hygienemaßnahmen und -kontrollen. 6. **Notfallmanagement**: Vorgehensweisen bei Ausbrüchen oder Infektionen. Für den Inhalt des Hygieneplans sind verschiedene Berufsgruppen zuständig, darunter: - **Hygienefachkräfte**: Sie sind für die Erstellung und Überwachung des Hygieneplans verantwortlich. - **Ärzte und Pflegepersonal**: Sie setzen die Hygienemaßnahmen in der Praxis um. - **Technisches Personal**: Verantwortlich für die Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten und Geräten. - **Verwaltung**: Unterstützt bei der Schulung und Dokumentation. Die Zusammenarbeit dieser Gruppen ist entscheidend für die Effektivität des Hygieneplans.