In Deutschland gibt es für Pflegehilfskräfte keine generelle gesetzliche Impfpflicht. Allerdings gelten bestimmte Vorgaben und Empfehlungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Nach dem Infekt... [mehr]
Impfungen werden in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 über das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) finanziert. Dies wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingeführt. Seitdem übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Schutzimpfungen.
In Deutschland gibt es für Pflegehilfskräfte keine generelle gesetzliche Impfpflicht. Allerdings gelten bestimmte Vorgaben und Empfehlungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Nach dem Infekt... [mehr]