Unter welche ICF-Domäne fällt die Einholung einer Unterschrift vom Rechtsbetreuer?

Antwort

Das Einholen einer Unterschrift von einem Rechtsbetreuer ist eine Aktivität, die im Kontext der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) betrachtet werden kann. Die ICF-Domänen d1–d9 umfassen verschiedene Lebensbereiche: - d1: Lernen und Wissensanwendung - d2: Allgemeine Aufgaben und Anforderungen - d3: Kommunikation - d4: Mobilität - d5: Selbstversorgung - d6: Häusliches Leben - d7: Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen - d8: Bedeutende Lebensbereiche - d9: Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben Das Einholen einer Unterschrift von einem Rechtsbetreuer ist in der Regel eine **interpersonelle Interaktion** und fällt daher am ehesten unter die Domäne **d7: Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen**. Hierzu zählen z. B. das Initiieren, Aufrechterhalten und Beenden von Beziehungen sowie das Interagieren mit anderen Personen in formellen und informellen Kontexten. Je nach Kontext (z. B. wenn es um die Erledigung von Behördenangelegenheiten geht), könnte auch **d8: Bedeutende Lebensbereiche** (z. B. Verwaltung von Angelegenheiten) oder **d9: Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben** (z. B. Rechte und Pflichten) relevant sein. Im engeren Sinne ist es jedoch eine interpersonelle Aufgabe, die am besten unter d7 einzuordnen ist.

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