Werden ärztlich verschriebene Augentropfen HyloComod von privaten Krankenkassen bezahlt?

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Ja, **möglich ist das**, aber **nicht automatisch immer**. Bei der privaten Krankenversicherung in Deutschland hängt die Erstattung **vom konkreten Tarif** ab. Grundsätzlich erstatten PKV-Tarife ärztlich verordnete, **medizinisch notwendige Arznei- und Hilfsmittel** tarifgemäß; bei Beamtinnen und Beamten kommt zusätzlich die **Beihilfe nach den jeweiligen Bundes- oder Landesvorschriften** ins Spiel. ([pkv.de](https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-beamtenverhaeltnis/)) Bei **HYLO COMOD®** handelt es sich um Augentropfen aus der HYLO-Familie; ob genau dieses Produkt erstattet wird, ist deshalb in der Praxis oft eine **Tarif- und Einzelfallfrage**. Der Hersteller beschreibt HYLO COMOD® als Produkt zur Befeuchtung trockener Augen; zugleich weist HYLO darauf hin, dass innerhalb der Produktfamilie **HYLO GEL®** als verordnungsfähig eingestuft wurde. Das spricht dafür, dass **nicht jede HYLO-Variante automatisch gleich behandelt wird**. ([hylo.de](https://hylo.de/produkte/hylo-comod)) Kurz gesagt: - **Ja, oft werden sie erstattet**, **wenn** sie ärztlich verordnet sind und dein PKV-Tarif Arznei-/Medizinproduktkosten dafür vorsieht. ([pkv.de](https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-beamtenverhaeltnis/)) - **Nein, nicht garantiert**, weil viele PKV-Tarife bei bestimmten Präparaten, Medizinprodukten oder frei verkäuflichen Mitteln Einschränkungen haben. Diese Einschränkungen können auch bei Beihilfe relevant sein. ([pkv.de](https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-beamtenverhaeltnis/)) Am sichersten ist die **Tarifprüfung** bzw. ein Blick in die **Erstattungsbedingungen deiner PKV**. Ohne den genauen Tarif lässt sich keine verbindliche Ja/Nein-Antwort geben. ([pkv.de](https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-beamtenverhaeltnis/))