Die Hygieneverordnung (HygMedVO) verpflichtet Träger von medizinischen Einrichtungen zu verschiedenen Maßnahmen, um die Hygiene und damit die Sicherheit von Patienten und Personal zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Verpflichtungen gehören: 1. **Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten**: Träger müssen spezifische Hygienekonzepte entwickeln und sicherstellen, dass diese in der Praxis umgesetzt werden. 2. **Hygienebeauftragte**: Es müssen Hygienebeauftragte benannt werden, die für die Überwachung und Einhaltung der Hygienestandards verantwortlich sind. 3. **Schulung und Fortbildung**: Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen des Personals in Hygienefragen sind vorgeschrieben. 4. **Hygienepläne**: Es müssen detaillierte Hygienepläne erstellt und regelmäßig aktualisiert werden, die alle relevanten Maßnahmen und Verfahren zur Infektionsprävention enthalten. 5. **Überwachung und Dokumentation**: Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen muss kontinuierlich überwacht und dokumentiert werden. 6. **Infektionsprävention**: Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle von Infektionen müssen implementiert werden, einschließlich der Handhygiene, der Desinfektion von Oberflächen und der Sterilisation von medizinischen Geräten. Diese Verpflichtungen dienen dem Schutz der Gesundheit von Patienten und Personal und der Vermeidung von nosokomialen Infektionen (Krankenhausinfektionen).