Patienten mit Herpes Zoster (Gürtelrose) müssen in der Regel **nicht** routinemäßig im Krankenhaus isoliert werden, solange sie immunkompetent sind und die betroffenen Hautareale abgedeckt werden können. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kontakt mit dem Bläscheninhalt, seltener durch Tröpfchen. **Isolationsmaßnahmen sind jedoch erforderlich:** - **Bei generalisiertem Zoster** (mehr als ein Dermatom betroffen oder disseminierte Hautläsionen) - **Bei immunsupprimierten Patienten** - **Wenn die Läsionen nicht abgedeckt werden können** - **Bei Patienten mit Zoster im Kopf-Hals-Bereich**, insbesondere bei engem Kontakt zu gefährdeten Personen (z. B. Neugeborene, Schwangere ohne Varizellenimmunität, immunsupprimierte Personen) In diesen Fällen wird meist eine **Kontakt- und ggf. auch Tröpfchenisolation** empfohlen, bis alle Läsionen verkrustet sind. **Fazit:** Eine generelle Isolation ist nicht notwendig, aber in bestimmten Situationen (siehe oben) ist sie zum Schutz anderer Patienten und des Personals angezeigt. Die genauen Maßnahmen richten sich nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI): [https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Management/Herpes_Zoster.html](https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Management/Herpes_Zoster.html)