Ja, Heilerspfleger dürfen denischen der Krankenversicherung (K) bei der als Fachkraft begleiten Heilerziehungspfle sind qualifiziertekräfte im Bereich derertenhilfe und Pflege können daher bei Prüf durch den MDK kompetente Ansprechpartner fungieren Es ist jedoch rats, dies im Vor mit der jeweiligen Einrichtung dem MDK ablären, um sicher, dass alle form Anforderungen und Zuständ geklärt sind