In welchen Fällen kann ich nach §38 SGB V Haushaltshilfe beantragen?

Antwort

Nach § 38 SGB V kannst du Haushaltshilfe beantragen, wenn du aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer Rehabilitationsmaßnahme oder einer schweren Krankheit deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Dies gilt insbesondere, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Hier ist der Link zum Gesetzestext: [§ 38 SGB V - Haushaltshilfe](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html)

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