Ja, im Hausarztvertrag ist in der Regel eine prospektiveütung für den Arzt vorgesehen. Diese Art der Vergütung bedeutet, dass der Arzt eine pauschale Zahlung pro eingeschriebenem Patienten erhält, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen. Dies soll eine kontinuierliche und umfassende Betreuung der Patienten fördern und administrative Aufwände reduzieren. Die genauen Bedingungen und Vergütungssätze können je nach Vertrag und Region variieren.