Ist im Hausarztvertrag für den Arzt eine retrospektive Vergütung vorgesehen?

Antwort

Ja, im Hausarztvertrag ist in der Regel eine retrospektiveütung für den Arzt vorgesehen. Das bedeutet, dass der Arzt nachträglich für die erbrachten Leistungen bezahlt wird. Die genaue Ausgestaltung der Vergütung kann jedoch je nach Vertrag und Region variieren. Es ist ratsam, die spezifischen Vertragsbedingungen zu prüfen oder sich direkt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu informieren.

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