Ein Hausarzt ist nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Überweisung auszustellen. Es liegt im Ermessen des Arztes, ob eine Überweisung medizinisch notwendig ist. Der Arzt wird dies auf Basis der Symptome und der medizinischen Notwendigkeit entscheiden. Wenn der Hausarzt der Meinung ist, dass eine fachärztliche Untersuchung oder Behandlung erforderlich ist, wird er eine Überweisung ausstellen.