Ja, du kannst weiterhin zu deinem ehemaligen Hausarzt gehen, auch wenn du aus der Hausarztzentralen Versorgung (HZV) ausgeschieden bist. Es ist jedoch wichtig, dass du dich über die Bedingungen und eventuell anfallende Kosten informierst, da die Abrechnung möglicherweise anders erfolgt. Es kann auch sinnvoll sein, dies im Voraus mit der Praxis zu klären.