Ja, in der Regel muss vor der Beantragung einer Gruppentherapie die Dauer der Sitzungen angegeben werden. Dies ist wichtig, damit die Krankenkasse oder andere zuständige Stellen die Kosten und den Umfang der Therapie beurteilen können. Die genaue Dauer und Häufigkeit der Sitzungen sind oft Teil des Therapieplans, der bei der Beantragung eingereicht wird.