Für flüchtige organische Verbindungen (VOCs) an Bildschirmarbeitsplätzen gelten in Deutschland spezifische Grenzwerte, die im Rahmen der Arbeitsplatzverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt sind. Die Grenzwerte können je nach Art der Verbindung variieren. Allgemein wird empfohlen, die Konzentration von VOCs in der Raumluft so gering wie möglich zu halten, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Ein häufig genannter Richtwert für die Raumluftqualität ist ein Gesamtgehalt von 0,5 mg/m³ für die Summe der VOCs. Zusätzlich gibt es spezifische Grenzwerte für bestimmte Substanzen, die in der TRGS 900 aufgeführt sind. Diese Werte sind als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) definiert und beziehen sich auf die maximale Konzentration, die am Arbeitsplatz über einen bestimmten Zeitraum nicht überschritten werden sollte. Es ist wichtig, regelmäßig die Luftqualität zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Belüftung und Luftreinigung zu ergreifen, um die Exposition gegenüber VOCs zu minimieren.