Welche Grenzen hat die gesetzliche Krankenversicherung?

Antwort

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland hat verschiedene Grenzen und Einschränkungen, die sich auf Leistungen, Beitragsbemessung und Versicherungspflicht beziehen: 1. **Leistungskatalog**: Die GKV deckt nur medizinisch notwendige Leistungen ab, die im Leistungskatalog festgelegt sind. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen. Leistungen, die darüber hinausgehen, wie bestimmte alternative Heilmethoden oder kosmetische Eingriffe, werden in der Regel nicht übernommen. 2. **Beitragsbemessungsgrenze**: Die Beiträge zur GKV werden bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze berechnet, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen, das darüber hinausgeht, wird nicht zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Für 2023 liegt diese Grenze bei 4.987,50 Euro monatlich. 3. **Versicherungspflichtgrenze**: Diese Grenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Für 2023 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 66.600 Euro jährlich. 4. **Zuzahlungen und Eigenanteile**: Versicherte müssen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten, wie z.B. für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel. Diese Zuzahlungen sind gesetzlich festgelegt und können je nach Leistung variieren. 5. **Wartezeiten**: Für bestimmte Leistungen, wie z.B. Zahnersatz oder Kuren, können Wartezeiten bestehen, bevor ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. 6. **Leistungsbegrenzungen**: Es gibt auch Begrenzungen bei der Anzahl oder Häufigkeit bestimmter Leistungen, wie z.B. Physiotherapie oder Psychotherapie. Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Gesundheit: [BMG](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung.html).

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