Ein Grad der Beeinträchtigung (GdB) von 30 Prozent bedeutet, dass bei dem Lehrer eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die nach dem deutschen Sozialrecht mit 30 von 100 möglichen Punkten bewertet wird. Der GdB wird vom Versorgungsamt oder einer entsprechenden Behörde nach Antragstellung festgestellt und richtet sich nach Art und Schwere der gesundheitlichen Einschränkung. **Was bringt das einem Lehrer konkret?** - **Rechtlicher Status:** Mit einem GdB von 30 gilt man noch nicht als „schwerbehindert“ (dieser Status beginnt ab einem GdB von 50). - **Gleichstellung:** Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich mit einem GdB von mindestens 30, aber weniger als 50, auf Antrag bei der Agentur für Arbeit „gleichstellen“ zu lassen. Wird die Gleichstellung bewilligt, erhält der Lehrer in vielen Bereichen denselben rechtlichen Schutz wie schwerbehinderte Menschen, insbesondere im Arbeitsrecht. - **Vorteile einer Gleichstellung:** Dazu gehören z. B. ein besonderer Kündigungsschutz, Fördermöglichkeiten am Arbeitsplatz, Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung und ggf. Vorteile bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. - **Ohne Gleichstellung:** Ohne Gleichstellung gibt es mit einem GdB von 30 keine besonderen arbeitsrechtlichen Vorteile oder Nachteilsausgleiche (wie Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge oder besondere Schutzrechte). **Fazit:** Ein GdB von 30 allein bringt einem Lehrer noch keine unmittelbaren Vorteile. Erst durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen können bestimmte Schutzrechte und Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu gibt es z. B. bei der [Agentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/). **Hinweis:** Steuerliche Vorteile oder Zusatzurlaub gibt es erst ab einem GdB von 50 oder mit bestimmten Merkzeichen.