Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) enthält zahlreiche Ziffern, die verschiedene ärztliche Leistungen und deren Abrechnung regeln. Zu den wichtigsten Ziffern gehören: - **Ziffer 1**: Grundpauschale für die ärztliche Leistung - **Ziffer 5**: Beratung - **Ziffer 7**: Untersuchung - **Ziffer 8**: Anamnese - **Ziffer 20**: EKG - **Ziffer 30**: Ultraschalluntersuchung - **Ziffer 40**: Laboruntersuchungen Es gibt viele weitere Ziffern, die spezifische Leistungen abdecken. Eine vollständige Liste und detaillierte Informationen findest du in der offiziellen GOÄ oder auf entsprechenden medizinischen Abrechnungswebseiten.
Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]