Gilt § 116 SGB X auch für künftige Heilbehandlungskosten?

Antwort

§ 116 SGB X regelt die Erstattung von Heilbehandlungskosten, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis stehen, insbesondere wenn es um die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung geht. Grundsätzlich gilt, dass dieser Paragraph auch für zukünftige Heilbehandlungskosten Anwendung finden kann, sofern diese im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Behandlungsanlass stehen und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, da die Entscheidung über die Kostenübernahme von verschiedenen Faktoren abhängt. Bei spezifischen Fragen zu deinem Fall wäre es ratsam, sich direkt an die zuständige Krankenkasse oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden.

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