Ist die Gerinnungsaktivität von Plasma und Thrombozyten aus gewonnenen Vollblutspenden im DRK überprüft, bevor der Empfänger es erhält? Wo steht das?

Antwort

Ja, die Gerinnungsaktivität von Plasma und Thrombozyten aus gewonnenen Vollblutspenden wird überprüft, bevor sie an den Empfänger weitergegeben werden. Diese Überprüfungen sind Teil der Qualitätssicherungsmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Blutprodukte sicher und wirksam sind. Die genauen Regularien und Verfahren zur Überprüfung der Gerinnungsaktivität sind in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) festgelegt. Diese Richtlinien sind öffentlich zugänglich und können auf der Website der Bundesärztekammer eingesehen werden: [Bundesärztekammer - Richtlinien Hämotherapie](https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/qualitaet/richtlinien-leitlinien-empfehlungen/richtlinien/haemotherapie/) Zusätzlich unterliegt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) den gesetzlichen Bestimmungen des Transfusionsgesetzes (TFG), das ebenfalls die Qualitätssicherung und Überprüfung von Blutprodukten regelt.

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