Ja, eine Ergotherapeutin und eine Physiotherapeutin dürfen in Deutschland eine Gemeinschaftspraxis eröffnen. Es gibt keine rechtlichen Vorschriften, die dies verbieten, solange beide die entsprechenden beruflichen Qualifikationen und Zulassungen besitzen. Es ist jedoch ratsam, sich über die genauen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.