Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung beim Abfüllen von Massageöl in der Massagepraxis?

Antwort

Beim Abfüllen von Massageöl in einer Massagepraxis ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) erforderlich. Ziel ist es, mögliche Gefährdungen für die Mitarbeitenden zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten sind: **1. Gefahrstoffe:** Massageöle sind in der Regel keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung, sofern sie keine reizenden, allergenen oder brennbaren Bestandteile enthalten. Dennoch sollte das Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Herstellers geprüft werden. **2. Hautkontakt:** Längerer oder häufiger Hautkontakt kann zu Hautreizungen oder Allergien führen. **Maßnahmen:** - Handschuhe tragen, wenn das Öl hautreizend ist oder Allergien bekannt sind. - Nach dem Abfüllen Hände waschen. **3. Verschütten und Rutschgefahr:** Verschüttetes Öl kann zu Rutschunfällen führen. **Maßnahmen:** - Arbeitsfläche und Boden sauber halten. - Sofort aufwischen, wenn Öl verschüttet wird. - Rutschfeste Schuhe tragen. **4. Ergonomie:** Abfüllen kann zu ungünstigen Körperhaltungen führen. **Maßnahmen:** - Geeignete Arbeitshöhe wählen. - Hilfsmittel wie Trichter oder Dosierpumpen verwenden. **5. Hygiene:** Verunreinigungen des Öls vermeiden. **Maßnahmen:** - Saubere Behälter und Arbeitsmittel verwenden. - Öl nicht mit bloßen Händen berühren. **6. Brandgefahr:** Einige Öle sind leicht entflammbar. **Maßnahmen:** - Nicht in der Nähe von offenen Flammen oder heißen Oberflächen abfüllen. - Feuerlöscher bereithalten, falls erforderlich. **Dokumentation:** Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. **Fazit:** Das Abfüllen von Massageöl ist in der Regel mit geringen Risiken verbunden, sofern die genannten Schutzmaßnahmen beachtet werden. Die individuelle Gefährdungsbeurteilung sollte sich an den verwendeten Produkten und den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege](https://www.bgw-online.de/DE/Home/home_node.html).

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