Wie lange dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Klinik ohne richterliche Erlaubnis durchgeführt werden?

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Freiheitsentziehende Maßnahmen in einer Klinik dürfen in der Regel nur für eine kurze Dauer ohne richterliche Erlaubnis durchgeführt werden. In Deutschland ist dies im Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) geregelt. Die genaue Dauer kann je nach Bundesland variieren, liegt aber häufig zwischen 24 und 72 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist ist in der Regel eine richterliche Genehmigung erforderlich, um die Maßnahme fortzuführen. Es ist wichtig, die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.

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