Die Folgeverordnung bei Pflegefällen, zum Beispiel für häusliche Krankenpflege, wird in der Regel direkt an die zuständige Krankenkasse des Pflegebedürftigen geschickt. In manchen Fällen erhält auch der Patient oder die betreuende Pflegeeinrichtung ein Exemplar, um die weitere Versorgung sicherzustellen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland, Krankenkasse und Versorgungsform leicht variieren. Grundsätzlich ist aber die Krankenkasse der Hauptadressat, da sie die Kosten übernimmt und die Verordnung genehmigen muss.