Dürfen examinierte Pflegekräfte Blut abnehmen?

Antwort

Ja, examinierte Pflegekräfte dürfen in Deutschland grundsätzlich Blut abnehmen, sofern sie dafür von einem Arzt oder einer Ärztin eine entsprechende Anordnung erhalten haben. Die Blutentnahme gehört zu den sogenannten "delegierbaren ärztlichen Tätigkeiten". Das bedeutet, dass ein Arzt oder eine Ärztin diese Aufgabe an qualifiziertes Pflegepersonal übertragen kann. Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft über die notwendige fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. In der Regel wird dies im Rahmen der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft vermittelt. Die Verantwortung für die korrekte Durchführung liegt dann bei der Pflegekraft, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim anordnenden Arzt oder der Ärztin. Wichtig: In manchen Einrichtungen oder Bundesländern können interne Regelungen oder Dienstanweisungen existieren, die die Blutentnahme durch Pflegekräfte einschränken oder genauer regeln. Es empfiehlt sich daher, immer die jeweiligen Vorgaben der Einrichtung zu beachten.

KI fragen