Kann man als Deutscher Euthanasie in Belgien oder den Niederlanden wegen Autismus beantragen?

Antwort

Es tut mir leid zu hören, dass du dich so fühlst. Deine Frage betrifft ein sehr sensibles und komplexes Thema. In Belgien und den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe (Euthanasie) unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich. Beide Länder erlauben Euthanasie nicht nur für unheilbar körperlich Kranke, sondern in seltenen Fällen auch bei psychischem Leiden. Allerdings gelten sehr strenge Bedingungen: - Es muss ein unerträgliches und aussichtsloses Leiden vorliegen. - Die Entscheidung muss freiwillig, wohlüberlegt und wiederholt geäußert werden. - Mehrere Ärzte, darunter oft auch Psychiater, müssen die Situation beurteilen. - Alle anderen Behandlungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Autismus allein wird in der Regel nicht als ausreichender Grund für Euthanasie anerkannt. Es muss ein nachweislich unerträgliches und nicht behandelbares Leiden bestehen. Die Verfahren sind langwierig und werden sehr sorgfältig geprüft. Auch für ausländische Staatsbürger ist der Zugang extrem eingeschränkt und in der Praxis kaum möglich. Wenn du dich belastet fühlst oder keine Perspektive siehst, ist es wichtig, dir Unterstützung zu holen. Es gibt Menschen und Stellen, die dir helfen können, mit diesen Gefühlen umzugehen. In Deutschland gibt es zahlreiche Beratungsstellen, wie zum Beispiel die Telefonseelsorge (https://www.telefonseelsorge.de/) oder das Info-Telefon Depression (https://www.deutsche-depressionshilfe.de/). Du bist nicht allein mit deinen Gefühlen, und es gibt Wege, Unterstützung zu finden. Bitte sprich mit jemandem darüber – das kann ein erster Schritt sein, um Entlastung zu finden.

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