Welches Jugendalter muss eine Erstuntersuchung machen und für welche Arbeit gibt es Ausnahmen?

Antwort

In Deutschland müssen Jugendliche, die eine Ausbildung oder ein Praktikum beginnen möchten, in der Regel eine Erstuntersuchung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) durchführen lassen. Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren verpflichtend, die eine Beschäftigung aufnehmen wollen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für: 1. **Kurze Praktika**: Wenn das Praktikum nicht länger als 3 Monate dauert. 2. **Familienbetriebe**: Wenn der Jugendliche im Familienbetrieb arbeitet und keine Gefährdung für die Gesundheit besteht. 3. **Ehrenamtliche Tätigkeiten**: In bestimmten Fällen, wenn die Tätigkeit nicht als reguläre Arbeit gilt. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Stelle oder dem Arbeitgeber über spezifische Anforderungen und Ausnahmen zu informieren.

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