Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]
In Deutschland müssen Jugendliche, die eine Ausbildung oder ein Praktikum beginnen möchten, in der Regel eine Erstuntersuchung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) durchführen lassen. Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren verpflichtend, die eine Beschäftigung aufnehmen wollen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für: 1. **Kurze Praktika**: Wenn das Praktikum nicht länger als 3 Monate dauert. 2. **Familienbetriebe**: Wenn der Jugendliche im Familienbetrieb arbeitet und keine Gefährdung für die Gesundheit besteht. 3. **Ehrenamtliche Tätigkeiten**: In bestimmten Fällen, wenn die Tätigkeit nicht als reguläre Arbeit gilt. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Stelle oder dem Arbeitgeber über spezifische Anforderungen und Ausnahmen zu informieren.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]
Um den ungefähren Kalorienbedarf (Gesamtenergiebedarf) einer 16-jährigen Frau mit 169 cm Körpergröße, 48 kg Gewicht, etwa 7.500 Schritten pro Tag und 6 Stunden Schule zu bere... [mehr]