Kann ein Physiotherapeut die Erstbefundung bei einem Privatversicherten gesondert berechnen?

Antwort

Ja, ein Physiotherapeut kann die Erstbefundung bei einem privat Versicherten gesondert berechnen. Privatversicherte Patienten erhalten in der Regel eine detaillierte Rechnung, die verschiedene Leistungen, einschließlich der Erstbefundung, auflistet. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) oder nach individuellen Vereinbarungen. Es ist ratsam, vor Beginn der Behandlung die Kosten und Abrechnungsmodalitäten mit dem Physiotherapeuten zu klären.

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