Die Eingruppierung einer Musiktherapeutin im KTD (Kollektivvertrag für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Gesundheits- und Sozialbereich) erfolgt in der Regel nach den spezifischen Qualifikationen, der Berufserfahrung und den Tätigkeitsbereichen. Musiktherapeutinnen werden oft in eine bestimmte Gehaltsstufe eingruppiert, die sich nach den Vorgaben des Kollektivvertrags richtet. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen des KTD zu konsultieren, um die spezifischen Kriterien und Gehaltsstufen zu verstehen.