Braucht eine Apotheke eine Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel aus der EU und EWR?

Antwort

Ja, eine Apotheke benötigt in der Regel eine Einfuhrerlaubnis, auch wenn sie Arzneimittel innerhalb der EU und des EWR importiert. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Land variieren. In Deutschland beispielsweise müssen Apotheken, die Arzneimittel importieren, die entsprechenden Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einholen. Es ist wichtig, sich über die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen im jeweiligen Land zu informieren.

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