In Bayern dürfen Physician Assistants (PAs) unter bestimmten Bedingungen in der Triage tätig sein. Die genauen Regelungen und Aufgabenbereiche von PAs werden durch die Landesärztekammer Bayern und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen definiert. PAs arbeiten in der Regel unter der Aufsicht eines Arztes und können Aufgaben übernehmen, die ihnen delegiert werden, solange diese im Rahmen ihrer Ausbildung und Qualifikation liegen. Für detaillierte und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, direkt bei der Bayerischen Landesärztekammer nachzufragen oder deren offizielle Webseite zu konsultieren: [Bayerische Landesärztekammer](https://www.blaek.de).