Ist Doppelversorgung bei Inkontinenz verboten?

Antwort

Ja, eine Doppelversorgung bei Inkontinenz ist in der Regel nicht erlaubt. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte in Deutschland nicht gleichzeitig mehrere Inkontinenzprodukte (z. B. Windeln, Vorlagen, Katheter) von verschiedenen Leistungserbringern oder auf unterschiedlichen Wegen (z. B. über die Krankenkasse und privat) für denselben Versorgungszeitraum beziehen dürfen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch notwendige und ausreichende Versorgung – eine sogenannte „wirtschaftliche Versorgung“. Eine parallele oder doppelte Versorgung würde gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) verstoßen. Ausnahmen können nur in sehr seltenen medizinisch begründeten Einzelfällen bestehen, wenn beispielsweise verschiedene Produkte für unterschiedliche Tageszeiten oder Aktivitäten notwendig sind. Dies muss jedoch ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/inkontinenzversorgung/) oder [Barmer](https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/krankheiten-a-z/inkontinenz/versorgung-inkontinenz-1041462). Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse.

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