Ein GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) Behandlungsfall bezieht sich auf die Abrechnung von ärztlichen Leistungen. Die Dauer eines Behandlungsfalls ist nicht fest definiert und kann je nach Art der Behandlung und den individuellen Umständen variieren. der Regel wird ein Behandlungsfall jedoch als abgeschlossen betrachtet, wenn die Behandlung des Patienten vollständig abgeschlossen ist oder wenn der Patient nicht mehr in Behandlung ist. Ein Behandlungsfall kann in bestimmten Situationen neu angesetzt werden, beispielsweise wenn eine neue Erkrankung auftritt oder wenn eine weitere Behandlung erforderlich ist, die nicht im ursprünglichen Behandlungsfall enthalten war. In solchen Fällen kann der Arzt einen neuen Behandlungsfall eröffnen und die entsprechenden Leistungen erneut abrechnen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Vorgaben der GOÄ zu beachten, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.