Die Blankoverordnung in der Physiotherapie, die ab dem 01.11.2024 in Kraft tritt, ermöglicht es Ärzten, Physiotherapie ohne vorherige genaue Diagnose oder spezifische Verordnung zu verschreiben. Stattdessen können sie eine allgemeine Verordnung ausstellen, die es Physiotherapeuten erlaubt, die Behandlung flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Zugang zu physiotherapeutischen Leistungen zu erleichtern und die Behandlung individueller auf die Bedürfnisse der Patienten abzustimmen. Dies könnte insbesondere in Fällen hilfreich sein, in denen eine schnelle Intervention notwendig ist oder die genaue Diagnose noch nicht feststeht. Insgesamt soll die Blankoverordnung dazu beitragen, die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern und die Patientenversorgung zu verbessern.