Ja, für Betreuungspersonal, insbesondere in Kindertagesstätten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen, ist in der Regel ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Art der Einrichtung variieren. In Deutschland regelt dies unter anderem die Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (DGUV Vorschrift 1). Ein relevanter Absatz könnte beispielsweise aus der DGUV Vorschrift 1, § 24 "Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung" stammen. Hier wird festgelegt, dass Personen, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen betraut sind, regelmäßig an Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen müssen. Für spezifische Informationen und den genauen Wortlaut des entsprechenden Absatzes ist es ratsam, die jeweilige Landesverordnung oder die DGUV Vorschrift 1 direkt zu konsultieren. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): [DGUV Vorschrift 1](https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/dguv_vorschrift_1.pdf).