Gibt es Besonderheiten, wann kein Bild auf der eGK benötigt wird?

Antwort

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen kein Bild auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigt wird. Diese Ausnahmen betreffen in der Regel: 1. **Kinder unter 15 Jahren**: Für Kinder unter 15 Jahren ist kein Lichtbild erforderlich. 2. **Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Bild zur Verfügung stellen können**: Dies betrifft beispielsweise Personen, die bettlägerig sind oder sich in einer Pflegeeinrichtung befinden und nicht in der Lage sind, ein Foto zu machen oder machen zu lassen. 3. **Personen, die aus religiösen Gründen kein Bild von sich machen lassen dürfen**: Hier kann ebenfalls eine Ausnahme gemacht werden. Diese Ausnahmen sind in den Richtlinien der Krankenkassen festgelegt. Weitere Informationen dazu können direkt bei der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden.

Kategorie: Gesundheit Tags: EGK Bild Ausnahmen
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