Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen kein Bild auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigt wird. Diese Ausnahmen betreffen in der Regel: 1. **Kinder unter 15 Jahren**: Für Kinder unter 15 Jahren ist kein Lichtbild erforderlich. 2. **Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Bild zur Verfügung stellen können**: Dies betrifft beispielsweise Personen, die bettlägerig sind oder sich in einer Pflegeeinrichtung befinden und nicht in der Lage sind, ein Foto zu machen oder machen zu lassen. 3. **Personen, die aus religiösen Gründen kein Bild von sich machen lassen dürfen**: Hier kann ebenfalls eine Ausnahme gemacht werden. Diese Ausnahmen sind in den Richtlinien der Krankenkassen festgelegt. Weitere Informationen dazu können direkt bei der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden.