Welche Beeinträchtigungen sind für die Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI relevant?

Antwort

Für die Frage der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) sind verschiedene Beeinträchtigungen relevant. Diese werden in sechs Module unterteilt, die den Grad der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der betroffenen Person bewerten: 1. **Mobilität**: Beeinträchtigungen in der körperlichen Beweglichkeit, z.B. beim Gehen, Stehen, Treppensteigen. 2. **Kognitive und kommunikative Fähigkeiten**: Beeinträchtigungen in der Orientierung, dem Verstehen und Sprechen, z.B. bei Demenz. 3. **Verhaltensweisen und psychische Problemlagen**: Auffälligkeiten wie aggressives Verhalten, Ängste oder Depressionen. 4. **Selbstversorgung**: Schwierigkeiten bei der Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung. 5. **Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen**: Notwendigkeit von Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Arztbesuchen. 6. **Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte**: Probleme bei der Tagesstrukturierung, Teilnahme am sozialen Leben. Diese Module werden anhand eines Punktesystems bewertet, um den Pflegegrad zu bestimmen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: [Pflegebedürftigkeit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftigkeit.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten