Der Text besagt, dass es normalerweise nicht akzeptabel ist, gebrauchte Gefäße für die Abfüllung von Arzneimitteln wiederverwenden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die unter bestimmten Bedingungen zulässig sein können. Diese Ausnahmen könnten beispielsweise für Gefäße gelten, die gründlich gereinigt und desinfiziert wurden oder für spezielle Arzneimittel, bei denen die Wiederverwendung aus bestimmten Gründen gerechtfertigt ist. Die genauen Bedingungen für diese Ausnahmen sind in der Regel in den entsprechenden Vorschriften oder Richtlinien festgelegt.