Zählen Autismus und ADHS laut ICD-11 zu Verhaltensstörungen und gelten sie als Behinderungen?

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Autismus (Autism Spectrum Disorder, ASD) und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) werden in der ICD-11 nicht als „Verhaltensstörungen“ klassifiziert, sondern als „neurodevelopmental disorders“ (Entwicklungsstörungen des Nervensystems). **ICD-11-Klassifikation:** - **Autismus**: 6A02 (Autism spectrum disorder) – gehört zu den „Neurodevelopmental disorders“. - **ADHS**: 6A05 (Attention deficit hyperactivity disorder) – ebenfalls unter „Neurodevelopmental disorders“. **Verhaltensstörungen** (wie z.B. oppositionelle Störung oder Störung des Sozialverhaltens) sind in der ICD-11 unter 6C90–6C9Z („Disruptive behaviour or dissocial disorders“) gelistet und stellen eine eigene Kategorie dar. **Behinderung:** Ob eine Diagnose wie Autismus oder ADHS als „Behinderung“ gilt, hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. In Deutschland kann bei erheblicher Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Das ist jedoch eine sozialrechtliche und keine rein medizinische Einstufung. **Fazit:** Autismus und ADHS sind laut ICD-11 keine Verhaltensstörungen, sondern neurodevelopmentale Störungen. Sie können, je nach Ausprägung, zu einer Behinderung führen, sind aber nicht automatisch als solche klassifiziert. Weitere Informationen zur ICD-11 findest du auf der offiziellen Seite der WHO: https://icd.who.int/

Kategorie: Gesundheit Tags: Autismus ADHS ICD-11

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