Das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) haben wesentliche Auswirkungen auf den rettungsdienstlichen Alltag. 1. **Sicherheit und Qualität**: Das MPG stellt sicher, dass Medizinprodukte, die im Rettungsdienst verwendet werden, sicher und von hoher Qualität sind. Dies bedeutet, dass alle Geräte, wie z.B. Defibrillatoren oder Beatmungsgeräte, strengen Prüfungen unterzogen werden müssen, bevor sie eingesetzt werden dürfen. 2. **Schulung und Qualifikation**: Die MPBetreibV fordert, dass das Personal, das mit Medizinprodukten arbeitet, entsprechend geschult und qualifiziert ist. Dies hat zur Folge, dass Rettungsdienstmitarbeiter regelmäßig Fortbildungen und Schulungen absolvieren müssen, um sicherzustellen, dass sie die Geräte korrekt und sicher bedienen können. 3. **Dokumentation und Nachverfolgbarkeit**: Beide Regelungen verlangen eine umfassende Dokumentation über die Verwendung und Wartung von Medizinprodukten. Im rettungsdienstlichen Alltag bedeutet dies, dass jede Anwendung eines Gerätes dokumentiert werden muss, um im Falle von Problemen oder Zwischenfällen nachvollziehen zu können, was geschehen ist. 4. **Wartung und Instandhaltung**: Die MPBetreibV legt fest, dass Betreiber von Medizinprodukten für deren Wartung und Instandhaltung verantwortlich sind. Im Rettungsdienst muss daher sichergestellt werden, dass alle Geräte regelmäßig gewartet werden, um ihre Funktionsfähigkeit zu garantieren. 5. **Risikomanagement**: Die Vorschriften fördern ein systematisches Risikomanagement, das auch im Rettungsdienst implementiert werden muss. Dies bedeutet, dass potenzielle Risiken im Umgang mit Medizinprodukten identifiziert und minimiert werden müssen. Insgesamt führen das MPG und die MPBetreibV zu einer erhöhten Sicherheit und Qualität im Rettungsdienst, erfordern jedoch auch einen höheren organisatorischen Aufwand und regelmäßige Schulungen für das Personal.