Welche Ausschlussziffern gibt es beim Hausarzt?

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Die Ausschlussziffern beim Hausarzt beziehen sich auf bestimmte Diagnosen oder Behandlungen, die nicht in die Abrechnung einfließen. Diese Ziffern werden verwendet, um sicherzustellen, dass bestimmte Leistungen nicht doppelt abgerechnet werden oder um bestimmte Bedingungen zu kennzeichnen. In Deutschland gibt es verschiedene Ausschlussziffer, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführt sind. Beispiele für Ausschlussziffern sind: 1. **Ausschlussziffern für bestimmte Diagnosen**: Diese können z.B. bei chronischen Erkrankungen oder bestimmten akuten Erkrankungen gelten. 2. **Ausschlussziffern für bestimmte Leistungen**: Hierzu zählen z.B. Leistungen, die bereits durch andere Abrechnungen abgedeckt sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Ziffern im EBM oder in der GOÄ zu konsultieren, da diese regelmäßig aktualisiert werden. Für detaillierte Informationen wäre es ratsam, die entsprechenden Abrechnungsunterlagen oder Fachliteratur zu Rate zu ziehen.