Ausgewanderte Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Hier sind die Schritte, die sie beachten sollten: 1. **Rückkehr nach Deutschland**: Zunächst müssen sie nach Deutschland zurückkehren und ihren Wohnsitz hier anmelden. . **Versicherungspflicht**: In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht Das bedeutet, dass sie sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Rückkehr in der GKV versichern müssen, wenn sie nicht bereits privat versichert sind. 3. **Antrag auf Mitgliedschaft**: Sie müssen einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Dies kann in der Regel online oder persönlich erfolgen. 4. **Nachweis der Vorversicherung**: Es kann erforderlich sein, Nachweise über die vorherige Krankenversicherung im Ausland zu erbringen. Dies hängt von der Dauer des Auslandsaufenthalts und der Art der Versicherung ab. 5. **Einkommensgrenze**: Wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sie sich auch privat versichern. Bei einem Einkommen unterhalb dieser Grenze haben sie jedoch das Recht, in die GKV einzutreten. 6. **Besonderheiten für Selbstständige**: Selbstständige müssen besondere Regelungen beachten, da sie in der Regel nicht automatisch in die GKV aufgenommen werden. Es ist ratsam, sich direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um die genauen Anforderungen und Möglichkeiten zu klären.