Während des Lockdowns 2021 in Hamburg gab es verschiedene Auflagen, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu kontrollieren. Diese Maßnahmen wurden je nach Infektionslage angepasst, aber einige der wichtigsten Auflagen umfassten: 1. **Kontaktbeschränkungen**: Private Zusammenkünfte waren stark eingeschränkt. Es durften sich nur Personen aus einem Haushalt mit einer weiteren Person treffen. 2. **Ausgangsbeschränkungen**: In bestimmten Zeiträumen, insbesondere nachts, gab es Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubten. 3. **Maskenpflicht**: Es bestand eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und an bestimmten öffentlichen Orten. 4. **Schließung von Geschäften und Einrichtungen**: Viele Geschäfte, Restaurants, Bars, Kultureinrichtungen und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Apotheken, durften geöffnet bleiben. 5. **Homeoffice-Pflicht**: Arbeitgeber waren verpflichtet, ihren Mitarbeitern, soweit möglich, Homeoffice zu ermöglichen. 6. **Schul- und Kitaschließungen**: Schulen und Kindertagesstätten waren geschlossen oder boten nur eine Notbetreuung an. Der Unterricht fand größtenteils online statt. 7. **Reisebeschränkungen**: Reisen, insbesondere touristische Reisen, waren stark eingeschränkt. Es gab Quarantäne- und Testpflichten für Einreisende aus Risikogebieten. Diese Maßnahmen wurden durch verschiedene Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Stadt Hamburg geregelt und konnten sich im Laufe der Zeit ändern. Für detaillierte und aktuelle Informationen war es immer ratsam, die offiziellen Mitteilungen der Stadt Hamburg zu konsultieren.