Welche Aufgabe hat BAG Selbsthilfe in Bezug auf §140f SGB V?

Antwort

Die BAG Selbsthilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe) hat gemäß § 140f SGB V die Aufgabe, die Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu fördern und zu unterstützen. Dieser Paragraph regelt die Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Selbsthilfeorganisationen. Die BAG Selbsthilfe dient als Schnittstelle, um die Interessen der Selbsthilfegruppen zu vertreten, Informationen bereitzustellen und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu fördern. Ziel ist es, die Selbsthilfe zu stärken und die Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

Kategorie: Gesundheit Tags: BAG Selbsthilfe SGBV
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