Wer darf die Arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen?

Antwort

Die arbeitsmedizinische Vorsorge darf von Ärzten durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde im Bereich der Arbeitsmedizin verfügen. In Deutschland sind dies in der Regel Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Diese Ärzte müssen die speziellen Anforderungen und Qualifikationen erfüllen, die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt sind.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten