Darf eine öffentliche Apotheke an anderem Standort produzieren?

Antwort

Ja, eine öffentliche Apotheke darf unter bestimmten Bedingungen an einem anderen Standort produzieren. Dies ist jedoch stark reguliert und erfordert die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Vorgaben. In Deutschland beispielsweise müssen Apotheken, die Arzneimittel an einem anderen Standort herstellen, eine Herstellungserlaubnis gemäß § 13 des Arzneimittelgesetzes (AMG) besitzen. Zudem müssen die Produktionsstätten den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis (GMP) entsprechen. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder der Apothekerkammer über die genauen Anforderungen und Genehmigungsverfahren zu informieren.

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